ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE MIETE VON SOFTWARE DER MONEYPAD

 

  1. Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die entgeltliche Überlassung der Software MoneyPad sowie deren Betreuung für die Laufzeit dieses Vertrages. Zum fehlerfreien Betrieb von MoneyPad bedarf es bestimmter Mindestvoraussetzungen an Hardware und Software. Der Kunde ist verpflichtet, diese Systemvoraussetzungen herzustellen und aufrechtzuerhalten. Die Systemvoraussetzungen sind unter www.MoneyPad.de/Systemvoraussetzungen jederzeit einsehbar.

 

  1. Nutzungsberechtigung
  • Mietdauer: Die Mietdauer richtet sich nach den Vorschriften dieses Vertrages über seine Laufzeit und seine Beendigung. Eine Kündigung ist aber nicht vor Ablauf des ersten Vertragsjahres zulässig.
  • Der Kunde erwirbt mit Zahlung der vereinbarten Mietgebühren das einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die vertragsgegenständlichen Programme über den vereinbarten Zeitraum gemäß diesen Bestimmungen zu nutzen. Alle anderen darüberhinausgehenden Rechte verbleiben bei MoneyPad GmbH & Co. KG.
  • Die Nutzungsberechtigung umfasst das vollständige oder teilweise Einspeichern des Programms und der Datenbestände in den Rechner mit Verarbeitung der Datenbestände und die Herstellung von Kopien dieses Materials, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung notwendig ist. Die vertragsgemäße Nutzung über den Mietzeitraum umfasst nicht die Anfertigung von Archivkopien; ebenso ist jedwede Art der Anfertigung von Kopien nicht erlaubt. Ausgenommen ist die Anfertigung einer Sicherungskopie. Nicht erlaubt ist auch die Weitergabe von Vervielfältigungsstücken des Programms an Dritte.
  • Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen.
  • Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software an Dritte weiter zu geben. Der Kunde darf die eigene Anlage auch nicht Dritten zur Verfügung stellen oder fremde Daten für Dritte verarbeiten bzw. speichern.
  • Die Software MoneyPad verfügt über eine zeitliche Programmsperre. Sobald der Kunde MoneyPad aktiviert, prüft das Programm, ob die geschuldete Vergütung nach diesem Vertrag gezahlt ist. Wenn das der Fall ist, wird die Software zur weiteren Nutzung freigeschaltet. Ansonsten wird der Programmstart verhindert. Der Kunde erhält sodann einen Hinweis, dass die geschuldete Vergütung nicht gezahlt ist.

 

  1. Datensicherheit, Datenschutz
  • Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
  • Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes MoneyPad GmbH & Co. KG von Ansprüchen Dritter frei.

 

  1. Betreuung, Pflegeleistungen
  • Gegenstand der Pflege ist die Teilnahme des Kunden am regelmäßigen Bezug von UPDATES zur Programmverbesserung und die Berechtigung zur Nutzung der MoneyPadM-Hotline. MoneyPad GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet, eine alte Version zu pflegen, sobald eine neue Version dem Kunden angeboten worden ist. MoneyPad GmbH & Co. KG stellt dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages die jeweils neueste Fassung der Standardversion der Software zur Verfügung.
  • Die Überlassung der Software erfolgt per Download. MoneyPad GmbH & Co. KG stellt dem Kunden die Software zum Download zur Verfügung und unterrichtet den Kunden, wenn eine neue Fassung der Standardversion der Software zur Verfügung steht. Die Installation von UPDATES erfolgt jeweils durch den Kunden.
  • Die Pflege der Software umfasst die Beseitigung auftretender Fehler und die laufende Aktualisierung der Programme in ihrem organisatorischen Ablauf.
  • Tritt in der Software ein Fehler auf, wird MoneyPad GmbH & Co. KG diesen Fehler beseitigen sofern der Fehler den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Nutzungsvertrag vorausgesetzten Gebrauch für den Kunden aufheben oder wesentlich mindern.
  • MoneyPad GmbH & Co. KG nimmt nach eigener Entscheidung Änderungen von Versionen vor, die auf Anregungen aus dem Kundenkreis zurück zu führen sind und Verbesserungen des Programms bedeuten. Ein Anspruch auf Aufnahme von Funktionalitäten in eine der nächsten Versionen besteht nicht.
  • MoneyPad GmbH & Co. KG nimmt notwendige Anpassungsarbeiten an der Software bei Änderung bestehender Betriebssysteme durch deren Hersteller (z. B. Intel-Prozessoren-Linie; Windows 10). Auch bei solchen Anpassungsarbeiten wird die neue Version dem Kunden per Download zur Verfügung gestellt.
  • Remote-Unterstützung: MoneyPad GmbH & Co. KG wird dem Kunden auch Unterstützung durch eine Betreuung mittels Datenfernübertragung leisten, sofern Kunde eine solche Fernbetreuung einrichtet und die technischen Voraussetzungen schafft.
  • Anpassungen bei Gesetzesänderungen: MoneyPad GmbH & Co. KG wird bei Änderungen einschlägiger Gesetze und Verordnungen im Rahmen der Programmbeschreibung die Programme an diese neuen Gegebenheiten anpassen. Andere Änderungen sowie Ergänzungen z. B. für neue Aufgaben, die der Gesetzgeber dem Kunden überträgt, sind nicht Vertragsgegenstand.
  • Sprengen die aus Gesetzesänderungen resultierenden Anpassungs- und Änderungsarbeiten wegen ihres Umfanges und ihrer Bedeutung nach Auffassung von MoneyPad GmbH & Co. KG den Rahmen von Pflegeleistungen – das ist nur bei außerordentlichen und grundsätzlichen Änderungen wie z. B. Jahr 2000 oder Einführung des Euro der Fall –, so erbringt MoneyPad GmbH & Co. KG diese Leistungen aufgrund eines gesondert abzuschließenden Vertrages.

 

  1. Hotline

MoneyPad GmbH & Co. KG unterhält eine Hotline. Vorstehende Hotline steht dem Kunden an Werktagen, die nicht Feiertage am Sitz von MoneyPad GmbH & Co. KG sind, jederzeit von montags bis freitags von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr zur Verfügung. Weiter ausgenommen sind der 24. und 31.12. eines Jahres. Eine Gewährleistung für Erreichbarkeit (z. B. durch Blockieren des Telefonanschlusses durch andere Anwender) wird von MoneyPad GmbH & Co. KG nicht übernommen. Im Rahmen dieser Hotline steht MoneyPad GmbH & Co. KG dem Kunden für telefonische Auskünfte zur Verfügung, unabhängig davon, ob Gegenstand der Anfrage Programmfehler, Bedienungsfehler oder Störungen von dritter Seite sind. Außerhalb der vorstehend genannten Telefon-Hotlinezeiten von 11:00 Uhr – 13:00 Uhr kann der Kunde per E-Mail Hotline-Anfragen an MoneyPad GmbH & Co. KG richten. Ausgenommen sind Feiertage am Sitz von MoneyPad GmbH & Co. KG sowie der 24. und 31.12. eines Jahres.

 

  1. Durchführung durch Dritte

MoneyPad GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Leistungen dieses Vertrages durch Dritte durchführen und berechnen zu lassen. MoneyPad GmbH & Co. KG haftet für den oder die beauftragten Dritten wie für Erfüllungsgehilfen.

 

  1. Leistungen gegen besondere Berechnung

Zusätzlich zu vorstehend genannten Leistungen kann der Kunde folgende Leistungen bei MoneyPad GmbH & Co. KG beauftragen, die zu den jeweils gültigen Preisen von MoneyPad GmbH & Co. KG abgerechnet werden.

  • Installation der von MoneyPad GmbH & Co. KG übersandten jüngsten Fassung der Standardversion
  • des Softwareproduktes;
  • Installation der im Rahmen des Softwarepflegevertrages übersandten Änderung; Beseitigung nicht von MoneyPad GmbH & Co. KG zu vertretender Fehler;
  • Durchführung von Nachschulungen, die aufgrund der von MoneyPad GmbH & Co. KG vorgenommenen oder veranlassten Änderungen/Verbesserungen notwendig werden.
  • Stellt sich anlässlich einer telefonischen oder direkten Unterstützung beim Kunden heraus, dass aufgetretene Probleme nicht ausschließlich mit der zu wartenden Software, sondern mit dem Betriebssystem, der Hardware oder der spezifischen Anwendung in Verbindung stehen oder auf anderen Umständen beruhen, die nicht von MoneyPad GmbH & Co. KG zu vertreten sind, ist MoneyPad GmbH & Co. KG  berechtigt, dem Kunden sowohl den üblichen Stundensatz als auch die nachgewiesenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
  • Leistungen für die Beseitigung von Störungen innerhalb der Programme, die durch unsachgemäße Behandlung des Kunden, Einwirkung Dritter oder höherer Gewalt verursacht wurden; das Gleiche gilt für Störungen, welche durch Umweltbedingungen am Einsatzort, Maschinen oder Geräte des Kunden verursacht werden;
  • Leistungen im Zuge von Installationsveränderungen aufgrund des Wechsels des Speichersystems oder der Änderung der EDV-Organisation des Kunden, soweit diese im Bereich der Serviceorganisation der MoneyPad GmbH & Co. KG möglich sind;
  • Individuelle Anpassungsleistungen in einzelnen Programmmodulen, welche auf Wunsch des Kunden erbracht werden;
  • Beseitigung von Schäden, die auf Nichteinhaltung der Aufstellungsbedingungen zurückzuführen sind (z. B. Stromversorgung); diese können unter de/Systemvoraussetzungeneingesehen werden.
  • Einarbeitung von Bedienungskräften (Schulungen).
  • Umsetzung bzw. Anpassung bereits bei dem Kunden vorhandener Daten an die neue Datenstruktur, die sich bei der Programmpflege durch Fehlerbeseitigung oder Produktverbesserung ergeben hat.
  • Organisationsberatung zur Softwareeinführung und Softwarenutzung.
  • Unterstützung bei dem Auslesen der Daten aus dem Programm, z. B. bei Beendigung des Mitvertrages.
  • Nicht eingeschlossene Leistungen

 

Nicht von diesem Vertrag umfasst sind die Kosten für die Beseitigung von Störungen, bei denen Schäden beruhen auf

  • Fahrlässigkeit, unsachgemäßer Handhabung, Bedienungsfehler, menschlichem Versagen oder Vorsatz Dritter und Vorsatz des Kunden
  • Kurzschluss, Überspannung oder Induktionen
  • Unfall, Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion oder Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen
  • Eingriffen unbefugter Personen
  • Glimmen und Schmoren
  • Wasser, Feuchtigkeit oder Überschwemmung
  • Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, Plünderung oder Sabotage
  • Kriegsereignissen jeder Art oder inneren Unruhen
  • Kernenergie
  • Erdbeben sowie sonstigen Fällen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
  • Instandsetzungsarbeiten/Wiederbeschaffungen, die dadurch verursacht worden sind, dass Reparaturarbeiten oder Änderungen an den Geräten von dem Kunden oder von Dritten ohne schriftliche Zustimmung von MoneyPad GmbH & Co. KG durchgeführt worden sind
  • Kundendienstleistungen, die darauf zurückzuführen sind, dass ein Produkt die Fehlerursache war, dass nicht Gegenstand dieser Vereinbarung ist.
  • Pflegeleistungen die durch Änderung der Konfiguration oder Softwareumgebung notwendig werden.
  • Pflegeleistungen die notwendig werden hinsichtlich der Zusammenarbeit der vertragsgegenständlichen Software mit anderen Computerprogrammen, die nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung sind.

 

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet zu folgenden Mitwirkungshandlungen:

  • Regelmäßige Datensicherung.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die vorhandenen Datenbestände regelmäßig, mindestens einmal am Tag mit regelmäßig wechselnden mindestens fünf Datenträgern zu sichern und sich davon zu überzeugen, dass die Sicherung vollständig erfolgt ist. Erbringt MoneyPad GmbH & Co. KG Pflegearbeiten per DFÜ oder in den Räumlichkeiten des Kunden, sorgt der Kunde vor Beginn der Arbeiten dafür, dass eine aktuelle Datensicherung gezogen wird und das Gelingen der Datensicherung durch den Kunden überprüft wird. Der Kunde ist darauf hingewiesen, dass es vorkommen kann, dass eine Meldung einer angeblich erfolgreichen Datensicherung durch die Datensicherungsanlage erfolgt, obwohl in Wirklichkeit eine Datensicherung nicht erfolgt ist. Um den tatsächlichen Erfolg der Datensicherung zu überprüfen, müsste eine Rücksicherung durchgeführt werden, bei der der Datenbestand der (angeblichen) Datensicherung wieder auf den Server aufgespielt wird. Eine solche Rücksicherung dauert mehrere Stunden. Hat der Kunde eine Rücksicherung unterlassen, ist er verpflichtet, MoneyPad GmbH & Co. KG vor Beginn der Pflegearbeiten darauf hinzuweisen. MoneyPad GmbH & Co. KG ist dann bereit, gegen Erstattung des entstehenden Mehraufwandes die Datensicherung selbst durchzuführen und deren Gelingen zu überprüfen.
  • Konfiguration für Fernunterstützung
  • Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Fehler oder Störungen, die diesem Vertrag unterliegen, vorab telefonisch und im Bedarfsfalle auch nachfolgend per E-Mail support@moneypad.de an MoneyPad GmbH & Co. KG  zu melden.
  • Unverzügliche Installation der jeweils neuesten angelieferten Aktualisierung der vertragsgegenständlichen Standardsoftware.

 

  1. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Kündigung wegen Zahlungsverzuges

Die monatliche Gebühr für die Miete der Vertragsgegenstände und die Hotline sind im Mietvertrag festgelegt. Die Miete wird jeweils monatlich im Voraus in Rechnung gestellt und ohne Abzug fällig. Bei SEPA-Lastschriften wird die Vorankündigung (Pre-Notification) auf einen Tag verkürzt. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zulasten des Kunden. Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit der Durchführung kann ein Zahlungsdienstleister beauftragt werden.

MoneyPad GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Miete   mit einer schriftlichen Ankündigung von drei Monaten zum Monatsende zu erhöhen. Der Kunde hat das Recht, das Mietverhältnis innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Ankündigung einer Mieterhöhung zu kündigen.

Gerät der Kunde mit der Zahlung der Miete in Höhe von mindestens zwei Monatsmieten in Rückstand, ist MoneyPad GmbH & Co. KG berechtigt, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen bis zur vollständigen Zahlung aller rückständigen Beträge einzustellen. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der Mietgebühren wird hierdurch nicht berührt.

Gebühren für weitere Leistungen von MoneyPad GmbH & Co. KG ergeben sich aus den jeweils gültigen Preislisten von MoneyPad GmbH & Co. KG.

MoneyPad GmbH & Co. KG kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und vom Kunden im Übrigen die Erfüllung des Vertrages verlangen, wenn dieser mit seinen Zahlungsverpflichtungen länger als zwei Monate nach Fälligkeit der Rechnung in Rückstand gerät.

MoneyPad GmbH & Co. KG ist weiterhin zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn

  • der Kunde seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder mangels Masse abgewiesen wird;
  • der Kunde gegen seine in dieser Vereinbarung vereinbarten wesentlichen Pflichten verstößt und den Pflichtverstoß auch nach schriftlicher Aufforderung nicht einstellt.

Das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages für beide Parteien aus wichtigen Gründen bleibt unberührt.

Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils zum Zeitpunkt der Fälligkeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

  1. Gewährleistung

MoneyPad GmbH & Co. KG leistet Gewähr dafür, dass die Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses in einem gebrauchsfähigen Zustand erhalten wird. Dazu gehört die Beseitigung von Fehlern und die Anpassung an zwingende gesetzliche Änderungen. Erweiterungen und Verbesserungen des Programms sind nicht Gegenstand der Gewährleistung, sondern können vom Kunden durch Abschluss eines Wartungsvertrages erworben werden.

Tritt ein Fehler auf, hat der Kunde diesen unverzüglich schriftlich in nachvollziehbarer Form zu melden. MoneyPad GmbH & Co. KG wird sodann den Fehler in angemessener Frist beseitigen. MoneyPad GmbH & Co. KG hat für jeden gemeldeten Fehler mindestens drei Nachbesserungsversuche. Schlagen diese Nachbesserungsversuche fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Miete angemessen herabzusetzen (Minderung), bis der Fehler durch MoneyPad GmbH & Co. KG beseitigt ist oder diesen Vertrag außerordentlich aus wichtigen Grund mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn eine Nachfristsetzung wegen besonderer Umstände (z. B §§ 323 Abs. 2,326 Abs. 5,636 BGB) entbehrlich ist. In diesem Fall kann der Kunde die vorgenannten Rechte auch ohne eine Nachfristsetzung ausüben. Die verschuldensunabhängige Haftung von MoneyPad GmbH & Co. KG nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Fehlern, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

Schadensersatzansprüche für anfänglich vorhandene oder später entstehende Fehler sind auf die Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Hat der Kunde Änderungen an der Software vorgenommen, stehen ihm die vorgenannten Rechte nur zu, wenn er nachweist, dass die Änderungen nicht ursächlich für den Mangel waren. Das gilt auch für etwaige Eingriffe Dritter, die vom Kunden beauftragt waren. Stellt sich bei Untersuchung des Fehlers heraus, dass ein Fehler nicht vorliegt, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung zu den jeweils gültigen Preislisten von MoneyPad GmbH & Co. KG.

Werden Rechte Dritter gegen den Kunden von Dritten Einsprüche aus der Verletzung gewerblicher Schutzrechte an der vertragsgegenständlichen Software gemacht, wird MoneyPad GmbH & Co. KG dem Kunden alle Kosten ersetzen, die durch die Inanspruchnahme entstehen, vorausgesetzt, der Kunde unterrichtet MoneyPad GmbH & Co. KG  unverzüglich über die Inanspruchnahme und überlässt MoneyPad GmbH & Co. KG  alleine die Entscheidung, ob der Anspruch des Dritten verglichen, anerkannt oder bestritten wird.

Verletzt die vertragsgegenständliche Software Rechte Dritter, ist MoneyPad GmbH & Co. KG berechtigt, die vertragsgegenständliche Software so umzuändern, dass die Rechtsverletzung behoben ist, oder die notwendigen Rechte von den Dritten zu beschaffen. Erst wenn dies nach angemessener Frist von mindestens zwei Monaten nicht gelingt, ist der Kunde berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich und fristlos mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn eine Nachfristsetzung wegen besonderer Umstände (z. B §§ 323 Abs. 2,326 Abs. 5,636 BGB) entbehrlich ist. In diesem Fall kann der Kunde die vorgenannten Rechte auch ohne eine Nachfristsetzung ausüben.

 

  1. Haftung für Pflichtverletzungen im Übrigen

MoneyPad GmbH & Co. KG haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden

  1. aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigen Verhalten der MoneyPad GmbH & Co. KG oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
  2. wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft;
  3. die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigen Verhalten des MoneyPad GmbH & Co. KG oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

MoneyPad haftet unter Begrenzung auf Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens, höchstens 150.000 € je Schadensfall, jährlich begrenzt auf das Doppelte  für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch MoneyPad GmbH & Co. KG oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, ohne deren Einhaltung der Vertragszweck nicht oder nicht vollständig erreicht werden kann.

Die verschuldensunabhängige Haftung der MoneyPad GmbH & Co. KG   nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Fehlern, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

MoneyPad GmbH & Co. KG haftet im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen bei Datenverlust nur für solche Schäden, die auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger, der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den Kunden aufgetreten wären. Auf die Notwendigkeit einer regelmäßigen Rücksicherung von Datensicherungen gem. Ziffer 12.1 dieses Vertrages wird hingewiesen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung der MoneyPad GmbH & Co. KG   im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Die Haftung von MoneyPad GmbH & Co. KG wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für voraussehbare Schäden aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In einem solchen Fall haftet MoneyPad GmbH & Co. KG jedoch nur soweit der Schaden vorhersehbar war. Für nicht vorhersehbare Exzessrisiken haftet MoneyPad GmbH & Co. KG nicht.

Die vorstehende Einschränkung gilt auch dann ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung von MoneyPad GmbH & Co. KG, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen begründet wird.

 

  1. Ausschluss von Rücktrittsrechten 

Ein Rücktrittsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, wenn es auf Pflichtverletzungen gestützt wird, die MoneyPad GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat und die auch nicht in der Lieferung mangelhafter neu hergestellter Sachen oder der Herstellung eines mangelhaften Werkes bestehen. Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen, z.B. die unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen (z.B. auch unzureichende Fehlermeldungen, Organisationsfehler oder unzureichende Datensicherung). Sollen Mitarbeiter von MoneyPad GmbH & Co. KG die Datensicherung durchführen und das Gelingen überprüfen, trägt die Kosten dafür der Kunde. Die Kosten berechnen sich nach der jeweils gültigen Preisliste von MoneyPad GmbH & Co. KG.

MoneyPad GmbH & Co. KG ist berechtigt, vertragliche Leistungen auch durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Gewährleistung bleibt in diesem Fall bei MoneyPad GmbH & Co. KG.

 

  1. Haftungsausschluss für das Modul Nachsteuerberechnung

Die Software enthält auch ein Modul „nach Steuerberechnung“. Dieses Modul ist nicht Teil der Leistungsverpflichtung von MoneyPad GmbH & Co. KG   und wird von MoneyPad GmbH & Co. KG   vielmehr unverbindlich und kostenlos zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grund übernimmt MoneyPad GmbH & Co. KG   auch keine irgendwie geartete Haftung für die Berechnungen in diesem Modul. Grund ist unter anderem, dass die für eine Nachsteuerberechnung notwendigen Parameter praktisch nicht alle programmtechnisch umgesetzt werden können. Hinzu kommen die zahlreichen ständigen Änderungen in den maßgeblichen Vorschriften. Dem Kunden wird daher empfohlen, die Nachsteuerberechnung nicht zur Grundlage seiner Beratung zu machen.

 

  1. Haftungsausschluss für Beratungen nach der Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Nach der Wohnimmobilienkreditrichtlinie sind Darlehensgeber verpflichtet, eine Lebensphasenplanung durchzuführen, und zu prüfen, ob der Darlehensnehmer bis zum Ablauf des Darlehens voraussichtlich in der Lage sein wird, das Darlehen zu bedienen. MoneyPad GmbH & Co. KG berücksichtigt die dafür geltenden Grundsätze zur Berechnung der Lebensphasenplanung der Darlehensnehmer nicht. Auch ist mit Rücksicht auf den vorstehenden Abschnitt über den Haftungsausschluss bezüglich der Nachsteuerberechnung eine Ermittlung der verfügbaren Vermögensteile von Kunden stets mit Unsicherheiten behaftet. Solche Daten können nicht sicher ermittelt werden, weil dies sowohl programmtechnisch nicht geleistet werden kann als auch aufgrund des ständigen Wechsels der gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der Pflege von MoneyPad GmbH & Co. KG   nicht geleistet wird. Darlehensgeber, die der Wohnimmobilienkreditrichtlinie zu entsprechen haben, dürfen daher die Ergebnisse von MoneyPad GmbH & Co. KG   nicht übernehmen. MoneyPad GmbH & Co. KG   ersetzt nicht die dem Darlehensgeber obliegende eigene Verpflichtung zur Prüfung der Lebensphasenplanung des Darlehensnehmers.

 

  1. Datenschutz

MoneyPad GmbH & Co. KG hält die Vorschriften des Datenschutzes ein und schützt insbesondere die Daten des Kunden vor Kenntnisnahme durch Unbefugte in angemessener Weise. Näheres regelt die Datenschutzerklärung der MoneyPad GmbH, die unter www.MoneyPad/AGB/Datenschutz eingesehen werden kann.

 

  1. Laufzeit des Vertrages, Beendigung

Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr, beginnend mit dem Beginn des Mietverhältnisses. Er verlängert sich danach auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht zuvor gekündigt wird. Eine Kündigung des Vertrages ist zulässig mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt beiden Parteien unbenommen. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Textform ersetzt die Schriftform.

Er ist verpflichtet, die gelieferte Software auf seiner Festplatte zu löschen und etwaige angefertigte Sicherungskopien zu vernichten.

Die vom Kunden in das Programm eingegebenen Daten stehen diesen jederzeit auslesbar in einem üblichen Format (zum Beispiel XML.) zur Verfügung. Wünscht der Kunde Unterstützung bei dem Auslesen und gegebenenfalls der Migration der Daten, kann er dies als Zusatzauftrag bei MoneyPad GmbH & Co. KG in Auftrag gegeben.

 

  1. Sonstiges

Die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und über seine Wirksamkeit ist, wenn der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat nach Wahl von MoneyPad GmbH & Co. KG, der Sitz von MoneyPad GmbH & Co. KG oder der Sitz des Kunden.

Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderungen des Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, soll die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung an nächsten kommt. Dies gilt auch für das Füllen von Lücken. Die Aufrechnung ist nur zulässig mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus dem Vertrag ist nicht zulässig.

MoneyPad ist ein Produkt der

MoneyPad GmbH & Co. KG
Schiefe Hardt 13
58093 Hagen